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Versicherung beim Charter: was gedeckt ist und was von der Kaution abgeht
Fangen wir mit dem Satz an, wegen dem die meisten hier sind: Eine Charteryacht ist versichert, aber das heißt nicht, dass jeder Schaden gratis ist. Die Police des Eigners kümmert sich um die großen, seltenen Dinge. Kleinigkeiten, Schrammen, verlorene Ausrüstung werden vor Ort aus der Kaution abgerechnet. Das ist keine Schikane der Firma, sondern schlichte Arithmetik: Ginge jeder Kratzer an einer Dalbe an die Versicherung, würde die Prämie für die Flotte so weit steigen, dass Chartern für alle spürbar teurer wäre.
Ich mache das seit 25 Jahren und weiß genau, wann Kunden nach der Versicherung fragen. Fast nie vor dem Törn. Fast immer am Mittwochabend, nachdem irgendwo etwas geknirscht hat. Also lies das jetzt, in Ruhe.
Was der Eigner in der Regel versichert
Ein Boot, das in den Charter geht, hat eine Police. In der Praxis geht es um zwei Dinge. Kasko, also die Versicherung der Yacht selbst gegen schwere Beschädigung, Sinken, Feuer oder Diebstahl. Und Haftpflicht, also die Verantwortung für Schäden an Dritten, zum Beispiel an dem anderen Boot, in das du hineinfährst.
Das ist das Sicherheitsnetz für den dicken Fall. Eine Kollision mit echtem Rumpfschaden, ein beschädigter Mast, etwas, das die Saison für die Yacht beendet. Aber jede Police hat einen Selbstbehalt, also einen Betrag, den die Versicherung nicht zahlt. Und im Charter fällt dieser Selbstbehalt praktisch auf den Charterer zurück. Genau deshalb gibt es die Kaution.
Zweite Sache: Die Police greift dann, wenn das Boot bestimmungsgemäß und regelkonform genutzt wurde. Wer ohne Verstand bei Sturm auf den Śniardwy hinausfährt oder unter Alkohol segelt, gibt dem Versicherer jedes Recht, die Hände in Unschuld zu waschen. Dann zahlst du aus eigener Tasche, und die Kaution ist erst der Anfang des Gesprächs. Der Umfang unterscheidet sich von Eigner zu Eigner, also schau in deinem Vertrag nach, was die Police der Yacht, auf die du gehst, genau abdeckt.
Was die Kaution wirklich ist
Die Kaution ist keine Versicherung. Sie ist der praktische Selbstbehalt und zugleich die Absicherung des Eigners für die Dauer des Charters. Sie ist erstattungsfähig und wird vor Ort in bar abgerechnet, bei der Rückgabe der Yacht. Sie läuft nicht über die Online-Zahlung zusammen mit dem Charter. Genauso werden Pflichtgebühren, zum Beispiel die Endreinigung, vor Ort bezahlt.
Der Mechanismus ist einfach. Du gibst die Yacht in dem Zustand zurück, in dem du sie übernommen hast, und bekommst die volle Kaution zurück. Fehlt etwas oder ist etwas kaputt, ziehen wir die Kosten ab und geben den Rest heraus. Ohne Werkstattrechnung, ohne Verfahren, ohne einen Monat Wartezeit.
Und damit kommen wir zu dem Punkt, den die meisten am stärksten unterschätzen: das Übergabeprotokoll. Dieses Blatt, das man möglichst schnell unterschreiben will, weil die Sonne scheint und man endlich ablegen möchte. Mach das nicht. Bei uns im Port Royal in Giżycko ist der Rundgang mit dem Hafenmeister Standard, also nutze ihn. Schau dir die Bordwände auf Höhe der Fender an, wirf einen Blick unters Heck, zähl die Fender, prüfe, ob der Bootshaken da ist, ob der Kocher funktioniert, ob alle Polster im Cockpit liegen. Mach mit dem Handy eine Serie Fotos mit Datum. Wenn du einen Kratzer siehst, sprich ihn laut an und achte darauf, dass er im Protokoll landet. Fünf Minuten bei der Übernahme sparen bei der Rückgabe eine Menge Geld und Nerven. Mehr zur Mechanik selbst steht in unserem Text über die Kaution beim Yachtcharter in Masuren.
Was die Bootsversicherung grundsätzlich nicht abdeckt
Ich schreibe es direkt, hier ist kein Platz für Umschweife.
- Persönliche Sachen der Crew. Handy, Kamera, Laptop, Geldbörse, Koffer. Die Police der Yacht versichert die Yacht, nicht deine Habseligkeiten. Fällt das Handy beim Anreichen der Leine ins Wasser, ist es dein Handy und dein Verlust.
- Gesundheit und Personenunfälle. Umgeknickter Knöchel auf dem Steg, ein Baum gegen den Kopf, Verbrennung am Kocher. Das ist kein Schaden am Boot. Dafür gibt es die Unfallversicherung oder eine Reiseversicherung, die du selbst abschließt.
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. Auflaufen auf einen deutlich markierten Stein, die Yacht schlecht vertäut unbeaufsichtigt lassen, nachts ohne Lichter fahren. Der Versicherer prüft das und kann die Zahlung verweigern.
- Fahren unter Alkohol. Damit ist die Diskussion über die Police beendet. Am Ruder gibt es keinen Alkohol, und kommt es zum Schaden, hat der Versicherer volle Grundlage, nicht zu zahlen. Dann reden wir nicht mehr über die Kaution, sondern über dein Geld. Null Ausnahmen, kein „es waren doch nur zwei Bier".
Was sich lohnt, selbst dazuzukaufen
Drei Dinge, günstig im Verhältnis zu den Charterkosten.
Unfallversicherung oder ein Reisepaket für die ganze Crew. Deckt Gesundheitsschäden und Behandlungskosten ab. Wenn du mit Kindern fährst, ist das Position eins auf der Liste.
Gepäck- und Geräteversicherung. Viele Versicherer bieten das als Zusatz zur Reise- oder Hausratversicherung an. Prüfe, ob Elektronik auch außerhalb der Wohnung gedeckt ist.
Reiserücktrittsversicherung. Sinnvoll, wenn du im Winter für Juli buchst. Das Leben kann überraschen, und die Törns in der Hochsaison laufen üblicherweise von Samstag zu Samstag und sind heiß begehrt, also verkauft der Eigner deine Woche nicht immer an jemand anderen weiter.
Vier Situationen aus dem Leben und wer dafür zahlt
Eine Schramme an der Dalbe bei Seitenwind passiert jedem, der fährt. Der Seitenwind drückt das Heck herein, der Fender rutscht nach oben, das Gelcoat bekommt einen Kratzer. Das ist der Klassiker aus der Kaution. Ist der Kratzer oberflächlich, sind die Kosten oft symbolisch.
Ein verlorener Bootshaken ist kein Versicherungsschaden, sondern fehlende Ausrüstung. Wir rechnen den Preis des Bootshakens dazu, fertig. Nebenbei: Der Bootshaken geht meistens beim Aufnehmen der Muring verloren, weil Leute an der Leine mit dem Haken zerren, statt sie mit der Hand zu greifen. Die Muring nimmt man mit dem Bootshaken am Heck auf und geht mit ihr an der Bordwand entlang nach vorn zum Bug, dann belegt man sie auf der Klampe.
Ein Handy im Wasser ist dein Verlust, und niemand ersetzt ihn dir aus der Yachtpolice. Es sei denn, du hast deine eigene Geräteversicherung.
Eine nachts gerissene Leine ist interessanter, weil es auf die Umstände ankommt. War die Leine sichtbar durchgescheuert, geht das als beschädigte Ausrüstung aus der Kaution, plus eventuelle Schrammen an der Bordwand. Ist über den Hafen eine Gewitterböe gezogen und der halbe Steg hat dasselbe Problem, sieht das Gespräch anders aus. Deshalb schaut man vor der Nacht die Prognose an und legt zusätzliche Leinen aus, mehr dazu im Text über Wetter und Sicherheit in Masuren.
| Situation | Wer zahlt üblicherweise | Was sofort zu tun ist |
|---|---|---|
| Gelcoat-Schramme an der Dalbe | Charterer, aus der Kaution | Foto machen, noch am selben Tag telefonisch in der Basis melden |
| Verlorener Bootshaken, Fender, Polster | Charterer, aus der Kaution | Bei der Rückgabe melden, nichts unter den Teppich kehren |
| Handy oder Kamera im Wasser | Niemand, außer du hast eine eigene Geräteversicherung | Beim eigenen Versicherer melden, die Yacht hat damit nichts zu tun |
| Verletzung eines Crewmitglieds | Unfall- oder Reiseversicherung der Crew | Medizinische Hilfe, danach Meldung beim eigenen Versicherer |
| Gerissene Leine und Schramme an der Bordwand in der Nacht | Meist der Charterer, aus der Kaution | Yacht sichern, zusätzliche Leinen legen, morgens in der Basis anrufen |
| Schwerer Schaden an Rumpf oder Rigg | Police des Eigners, Kaution als Selbstbehalt | Sicherheit der Crew, sofort den Eigner anrufen, nichts auf eigene Faust reparieren |
| Schaden unter Alkoholeinfluss | Charterer, der Versicherer kann die Zahlung verweigern | Es gibt keine gute Antwort. Trink einfach nicht am Ruder |
Der wichtigste Satz dieses Textes
Der Chartervertrag sagt alles. Lies den Punkt zur Haftung, bevor du unterschreibst, nicht nach dem Vorfall. Dort steht, bis zu welchem Betrag du haftest, was als Schaden gilt, wie die Kaution abgerechnet wird und in welcher Frist du einen Vorfall melden musst. Verträge unterscheiden sich zwischen den Eignern, und ein einziger Satz kann die Rechnung verändern. Wenn du etwas nicht verstehst, frag vor der Unterschrift. Kein vernünftiger Eigner nimmt das übel, und du fährst mit freiem Kopf los. Wenn es dein erstes Mal ist, geh noch den Leitfaden zum ersten Charter durch.
Häufige Fragen
Brauche ich eine eigene Versicherung, um eine Yacht zu chartern? Formal meistens nicht, denn die Yacht hat ihre eigene Police, aber prüfe das in deinem Vertrag. Unabhängig davon kostet eine Unfallversicherung für die Crew einen Bruchteil des Charterpreises und lohnt sich schlicht, weil die Bootspolice keine Menschen versichert.
Ist die Kaution eine Versicherung? Nein. Die Kaution ist eine erstattungsfähige Sicherheit, aus der kleine Schäden und Fehlbestände vor Ort abgerechnet werden. Die Versicherung greift bei großen Ereignissen, und dort übernimmt die Kaution die Rolle des Selbstbehalts.
Was tun direkt nach einem Schaden? Zuerst die Sicherheit von Crew und Yacht. Dann Fotos, viele Fotos, auch eine Totale der Stelle. Dann der Anruf in der Basis, noch am selben Tag. Repariere nichts selbst und einige dich nicht auf eigene Faust mit dem anderen Boot, denn bei der Meldung an den Versicherer zählen Daten und Dokumente, nicht ein Handschlag.
Wirkt sich Alkohol auf die Haftung aus? Ja, und zwar deutlich. Am Ruder gibt es keinen Alkohol, und bei einem Schaden hat der Versicherer Grundlage, die Zahlung zu verweigern. Dann gehen die Kosten auf den Charterer, und die Kaution ist nur die erste Rate. Details findest du im Haftungspunkt deines Vertrags.
Titelbild: NaCzarter.pl (eigene Flotte)



